Entsorgungsfachbetrieb

Als Entsorgungsfachbetrieb gilt nur ein besonders zuverlässiger und qualifizierter Betrieb. Darüber hinaus ist die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb Voraussetzung, um bestimmte Abfallarten oder Abfälle aus bestimmten Herkunftsbereichen verwerten zu dürfen. Auch Altmetall unterliegt dabei den abfallrechtlichen Regeln des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Im Rahmen der jährlichen Überprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen wird die Einhaltung und Durchführung der gesetzlichen Regelungen, gerade in Bezug auf die Überwachung der Entsorgung von gefährlichen (und überwachungsbedürftigen) Abfällen, kontrolliert.